Skip to content
06346/989897 - 0172/7658266 fahrschule@j-kauffmann.de

1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum und Ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Klassen

9. Klasse(n)
10. Erteilungsdatum
11. Klasse gültig bis
12. Beschränkungen/ Schlüsselzahlen

Ohne einige Formalitäten geht es auch in der Fahrschule nicht. Bitte beachten Sie genau unsere Hinweise, nur so können wir eine reibungslose Abwicklung von Ausbildung und Prüfung bei Auto- und Motorradführerschein gewährleisten. Das Formblatt “Antrag auf Erteilung einer Fahrererlabnis” erhalten Sie von uns.

Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich::
ein aktuelles Lichtbild – biometrisches Foto ( 35×45 mm), Geburtsurkunde oder Personalausweis oder Reisepass.

Bitte beherzigen Sie die nachstehenden Empfehlungen und Hinweise.
Diese beruhen auf jahrelanger Erfahrung.

Wenn Sie diese Tipps beachten, werden Sie die Ausbildung bald erfolgreich abschließen.

Als Brillenträger sollten Sie Ihre Brille ständig tragen, vor allem wenn sie Ihnen erst kürzlich vom Augenarzt verordnet wurde. Ihre Augen müssen sich erst an die Brille gewöhnen.

Wir raten Ihnen ...

Geben Sie den Führerscheinantrag sofort ab. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde liegt zwischen ein und sechs Wochen, manchmal dauert es noch länger.
Arbeiten Sie regelmäßig mit dem Lernsystem – Lehrbuch und Themenbogen sind unterrichtsbegleitend aufgebaut, die Testbogen sind prüfungsgerecht.

Was müssen Sie ...

Am theoretischen Unterricht teilnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzlichen vorgeschriebenen “Sonderfahrten” mindestens durchführen.

Wir bitten Sie ...

Dem Unterricht aufmerksam zu folgen, weil dadurch Ihr Verständnis der Zusammenhänge in den praktischen Fahrstunden erleichtert wird. Das hilft Fahrstunden zu sparen.
Vereinbaren Sie praktische Fahrstunden nur dann, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie auch pünktlich beginnen können.

Informieren Sie uns sofort wenn Sie zum Beispiel wegen Erkrankung eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten können.

Sprechen Sie mit uns, wenn Sie glauben, dass gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen die Ausbildung und den Fahrerlaubniserwerb beeinflussen könnten.

Geben Sie uns das Ergebnis ärztlicher Untersuchungen umgehend bekannt, damit wir alles Erforderliche in der Ausbildung und bei Behörden veranlassen können.

Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn die Behörde Auflagen für ihre Ausbildung und Prüfung erlassen hat.

Nennen Sie uns möglichst früh die Termine an denen Sie keinesfalls an Prüfungen teilnehmen können.

Informieren Sie uns sofort, wenn unvorhergesehene Ereignisse Ihre Ausbildung gefährden könnten.

Was sie sollen ...

Vor Beginn der Ausbildung mit uns über Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrzeug und Prüfung sprechen.

Wir dürfen ...

…Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen.
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden wenn:

  1. Ihr Prüfungsauftrag vorliegt,
  2. Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
  3. Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, dass Sie prüfungsreif sind.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.

Wir müssen ...

Über den Umfang Ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung, auch mit Ihrer Unterschrift, eine Bescheinigung dem Prüfer vorlegen.

Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:

  1. die abgeschlossene Teilnahme am vorgeschriebenen theoretischen Unterricht
  2. die Übergabe einer Ausbildungsbescheinigung an den Prüfer vor der theoretischen Prüfung

Die Praktische Prüfung kann nur stattfinden nach:

  1. zuvor bestandener theoretischer Prüfung
  2. der Übergabe der Ausbildungsbescheinigung über die praktische Ausbildung an den Prüfer.

Die Fahrschule ist zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung verpflichtet. Die Richtigkeit der Angaben auf den Bescheinigungen ist durch die Unterschrift des Fahrschulinhabers, des Fahrlehrers und jeweils auch durch die Unterschrift des Fahrschülers zu bescheinigen.

Wir sorgen dafür ...

Sie nicht nur auf die Prüfung vorzubereiten, sondern Sie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und deren Abwehr vertraut zu machen, partnerschaftliches Verhalten zu lehren, um so die Voraussetzung zu schaffen, dass Sie später vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände hat im Rahmen “Stufenausbildung” Diagrammkarte entwickelt, die sich als Lehrkonzept hervorragend bewährt hat.
Wenn Sie nach jeder Fahrstunde gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer die Karte ausfüllen, können Sie jederzeit erkennen, wo Sie in der Ausbildung stehen, was Sie schon bewältigt haben und welche Ausbildungsschritte noch vor Ihnen liegen.

Die Ausbildungsfahrten nach § 5 (3) Fahrschülerausbildungsordnung

Führerscheinklasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten
A/A1 225 Minuten 180 Minuten 135 Minuten
B 225 Minuten 180 Minuten 135 Minuten
BE 135 Minuten 45 Minuten 45 Minuten

Diese besonders vorgeschriebenen Fahrten sind Mindestanforderungen.
Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden und müssen getrennt von einander stattfinden. Nachtfahrten sollen mindestens zur Hälfte auf Autobahn und Bundesstraßen durchgeführt werden.Sie können nicht gleichzeitig als Nacht-und Überland-oder Autobahnfahrt anerkannt werden.

Der sogenannte „Führerschein mit 17“ soll die Fahrsicherheit der Führerschein-Neulinge steigern und somit das Unfallrisiko senken.

Und so funktioniert der „Führerschein mit 17“:
Um am Begleiteten Fahren teilzunehmen, kann sich der Jugendliche bereits mit 16,5 Jahren bei der Fahrschule anzumelden.

Er bekommt von der Fahrschule eine „Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter“ ausgehändigt, die er bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt einreichen muss und ihn später dazu berechtigt. Auch die Erziehungsberechtigten müssen durch eine Unterschrift ihre Zustimmung signalisieren.

Vor Ort werden zusätzliche Begleitpersonen eingetragen.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert. Der Jugendliche kann nun mit der Fahrausbildung beginnen. Sie läuft wie die herkömmliche Fahrausbildung ab.
Prüfungen können frühestens drei Monate (Theorie), beziehungsweise einen Monat (Praxis) vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Danach erhält der Fahrschüler eine „Prüfungsbescheinigung“ in der die Begleitperson/en eingetragen ist/sind.

Alle Personen müssen während der Fahrt ihre Personalausweise mitführen, da die „Prüfungsbescheinigung“ nur ihre Namen ohne Fotos beinhaltet.
Mit der „Prüfungsbescheinigung“ darf der Fahrschüler mit Begleitung fahren.
Die Ausstellung eines Kartenführerscheins erfolgt automatisch und kann ab dem 18. Lebenjahr bei der zuständigen Behörde abgeholt werden.
Die Aufgabe des Begleiters beschränkt sich auf seine Funktion als beratender Ansprechpartner. Sie muss namentlich bekannt und in der Prüfungsbescheinigung“ aufgeführt sein.

  • Das Mindestalter des Begleiters beträgt 30 Jahre
  • Dauer des Führerscheinbesitzes muss mindestens 5 Jahre betragen
  • Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
  • Darf die 0,5-Promille-Grenze nicht überschreiten & nicht unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen

Wie lange dauert die Probezeit?
Generell gilt, dass jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, 2 Jahre lang in der Probezeit ist. Die Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die Fahrerlaubnis-Klassen L, AM und T sind von der Probezeit ausgenommen.

Warum bekommt man den Führerschein nur auf Probe?

Leider sind Fahrneulinge bzw. junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren besonders häufig in Unfälle verwickelt. Das Risiko, tödlich zu verunglücken, ist in dieser Altersgruppe 3 – 4 Mal so hoch wie bei allen anderen Altersgruppen. Deswegen sollen Fahranfänger veranlasst werden, besonders vorsichtig und vorschriftsmäßig zu fahren.

Was passiert, wenn Sie während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln verstoßen?
Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist: Verwarnungs-gelder, z.B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich. Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrs-verstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrs-psychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.

An den Anfang scrollen