Ohne einige Formalitäten geht es auch in der Fahrschule nicht. Bitte beachten Sie genau unsere Hinweise, nur so können wir eine reibungslose Abwicklung von Ausbildung und Prüfung bei Auto- und Motorradführerschein gewährleisten. Das Formblatt “Antrag auf Erteilung einer Fahrererlabnis” erhalten Sie von uns.
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen erforderlich::
ein aktuelles Lichtbild – biometrisches Foto ( 35×45 mm), Geburtsurkunde oder Personalausweis oder Reisepass.
Bitte beherzigen Sie die nachstehenden Empfehlungen und Hinweise.
Diese beruhen auf jahrelanger Erfahrung.
Wenn Sie diese Tipps beachten, werden Sie die Ausbildung bald erfolgreich abschließen.
Als Brillenträger sollten Sie Ihre Brille ständig tragen, vor allem wenn sie Ihnen erst kürzlich vom Augenarzt verordnet wurde. Ihre Augen müssen sich erst an die Brille gewöhnen.
Wir raten Ihnen ...
Geben Sie den Führerscheinantrag sofort ab. Die Bearbeitungszeit bei der Behörde liegt zwischen ein und sechs Wochen, manchmal dauert es noch länger.
Arbeiten Sie regelmäßig mit dem Lernsystem – Lehrbuch und Themenbogen sind unterrichtsbegleitend aufgebaut, die Testbogen sind prüfungsgerecht.
Was müssen Sie ...
Am theoretischen Unterricht teilnehmen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzlichen vorgeschriebenen “Sonderfahrten” mindestens durchführen.
Wir bitten Sie ...
Dem Unterricht aufmerksam zu folgen, weil dadurch Ihr Verständnis der Zusammenhänge in den praktischen Fahrstunden erleichtert wird. Das hilft Fahrstunden zu sparen.
Vereinbaren Sie praktische Fahrstunden nur dann, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie auch pünktlich beginnen können.
Informieren Sie uns sofort wenn Sie zum Beispiel wegen Erkrankung eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten können.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie glauben, dass gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen die Ausbildung und den Fahrerlaubniserwerb beeinflussen könnten.
Geben Sie uns das Ergebnis ärztlicher Untersuchungen umgehend bekannt, damit wir alles Erforderliche in der Ausbildung und bei Behörden veranlassen können.
Teilen Sie uns unverzüglich mit, wenn die Behörde Auflagen für ihre Ausbildung und Prüfung erlassen hat.
Nennen Sie uns möglichst früh die Termine an denen Sie keinesfalls an Prüfungen teilnehmen können.
Informieren Sie uns sofort, wenn unvorhergesehene Ereignisse Ihre Ausbildung gefährden könnten.
Was sie sollen ...
Vor Beginn der Ausbildung mit uns über Ihre Vorstellungen hinsichtlich Ausbildungszeit, Ausbildungsfahrzeug und Prüfung sprechen.
Wir dürfen ...
…Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen.
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden wenn:
- Ihr Prüfungsauftrag vorliegt,
- Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
- Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, dass Sie prüfungsreif sind.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.
Wir müssen ...
Über den Umfang Ihrer theoretischen und praktischen Ausbildung, auch mit Ihrer Unterschrift, eine Bescheinigung dem Prüfer vorlegen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung sind:
- die abgeschlossene Teilnahme am vorgeschriebenen theoretischen Unterricht
- die Übergabe einer Ausbildungsbescheinigung an den Prüfer vor der theoretischen Prüfung
Die Praktische Prüfung kann nur stattfinden nach:
- zuvor bestandener theoretischer Prüfung
- der Übergabe der Ausbildungsbescheinigung über die praktische Ausbildung an den Prüfer.
Die Fahrschule ist zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung verpflichtet. Die Richtigkeit der Angaben auf den Bescheinigungen ist durch die Unterschrift des Fahrschulinhabers, des Fahrlehrers und jeweils auch durch die Unterschrift des Fahrschülers zu bescheinigen.
Wir sorgen dafür ...
Sie nicht nur auf die Prüfung vorzubereiten, sondern Sie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und deren Abwehr vertraut zu machen, partnerschaftliches Verhalten zu lehren, um so die Voraussetzung zu schaffen, dass Sie später vorausschauend, sicher und umweltschonend fahren.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände hat im Rahmen “Stufenausbildung” Diagrammkarte entwickelt, die sich als Lehrkonzept hervorragend bewährt hat.
Wenn Sie nach jeder Fahrstunde gemeinsam mit Ihrem Fahrlehrer die Karte ausfüllen, können Sie jederzeit erkennen, wo Sie in der Ausbildung stehen, was Sie schon bewältigt haben und welche Ausbildungsschritte noch vor Ihnen liegen.